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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3442/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3442/93 (https://dejure.org/1995,8710)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.1995 - 13 A 3442/93 (https://dejure.org/1995,8710)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 1995 - 13 A 3442/93 (https://dejure.org/1995,8710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verspätete Widerspruchseinlegung; Anrechenbarkeit des Verschuldens

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fristversäumung durch Verschulden der Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2508
  • NVwZ 1995, 1135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 23.10.2001 - VIII B 51/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung - Postzustellungsurkunde -

    Denn nach der Rechtsprechung sind Familienangehörige, die nicht mit der Vornahme fristwahrender Handlungen, sondern nur mit der Entgegennahme eingehender Post beauftragt sind, keine Vertreter i.S. des § 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 oder des § 85 Abs. 2 ZPO, sondern nur "Hilfspersonen", deren Verschulden der Steuerpflichtige sich nicht zurechnen lassen muss (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; vom 12. August 1986 VII R 202/83, BFH/NV 1988, 89; Landesarbeitsgericht --LAG-- München, Beschluss vom 18. Mai 1987 6 Ta 72/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 2542; Oberverwaltungsgericht --OVG-- Münster, Urteil vom 29. März 1995 13 A 3442/93, NJW 1995, 2508).

    Insoweit könnte ein eigenes Verschulden des Steuerpflichtigen lediglich dann angenommen werden, wenn er eine für die konkrete Aufgabe erkennbar ungeeignete Hilfsperson hinzugezogen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 89; vom 27. November 1992 VI R 95/90, BFH/NV 1993, 365; LAG München in NJW 1987, 2542; OVG Münster in NJW 1995, 2508) oder wenn er die Hilfsperson unzureichend unterwiesen hätte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Oktober 1973 V C 110.72, BVerwGE 44, 104; BVerwG-Beschluss vom 16. Juli 1980 6 B 63.79, Die öffentliche Verwaltung 1981, 180).

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

    Mithin ist für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller ohne Verschulden verhindert war, die gesetzliche Klagefrist einzuhalten, allein entscheidend, ob er selbst eine zuverlässige Person ausgewählt, in zumutbaren Grenzen unterwiesen und beaufsichtigt hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V C 110.72 - juris Rn. 29; OVG NW, U.v. 29.3.1995 - 13 A 3442/93 - juris Rn. 8).

    Denn die Mutter ist als Familienangehörige typischerweise - und so auch hier - nicht Bevollmächtigte (vgl. BFH, B.v. 23.10.2001 - VIII B 51/01 - juris Rn. 9; OVG NW, U.v. 29.3.1995 - 13 A 3442/93 - juris Rn. 6; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 60 Rn. 69), so dass eine Zurechnung ihres eigenen Verschuldens nach Maßgabe des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO ausscheidet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden der Behörde für die

    OVG NRW, Urteil vom 29.3.1995 - 13 A 3442/93 -, NWVBl. 1996, 156.
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
    Aus den von den Klägern angeführten Entscheidungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 30. Oktober 1981 Vf. 128 -- VI/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1982, 2660, und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 29. März 1995 13 A 3442/93, NJW 1995, 2508) ergibt sich nichts zur grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage.
  • VG Berlin, 24.08.2022 - 4 K 434.18

    Familiennachzug: Zweiter Visumsantrag der Eltern zum Nachzug zu ihrem

    Entscheidet diese jedoch nicht über den Antrag oder von Amts wegen und liegen die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung - wie hier - vor, kann diese vom Verwaltungsgericht nachgeholt werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 - juris, Rn. 16; Urteil vom 29. März 1995 - 13 A 3442/93 - juris, Rn.11, im Bezug auf die Entscheidung zur Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist, die vom Gericht aus prozessökonomischen Gründen selbst vorgenommen werden kann, welches sodann eine materielle Entscheidung trifft).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1997 - 9 W 897/97

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • VG Wiesbaden, 08.03.2017 - 1 K 1258/14

    Mit der vorliegenden Klage wenden sich die Kläger gegen die Gebührenveranlagung

    Bei der Verwalterin handelt es sich nicht um eine dritte Person, die eine Zustellung lediglich in Empfang nimmt und - um die Zustellung zu bewirken - weiterleitet, so dass sich der Empfänger auf eine unterbliebene Weiterleitung berufen kann (bzgl. Annahme durch die Ehefrau vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.03.1995 - 13 A 3442/93-, zitiert nach juris; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, § 60 Rdnr. 10).
  • VG München, 27.08.2019 - M 9 S 19.443

    Versäumnis der Klagefrist

    a) Es ist kein Fall des sog. Drittverschuldens gegeben - unter den Begriff des Dritten fiele auch die Ehefrau des Antragstellers (Sodan/Ziekow, VwGO, Stand: 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 69) -, bei dem sich der Antragsteller eventuell exkulpieren könnte, v. a. dann, wenn er nachweisen könnte, den Dritten sorgfältig ausgewählt zu haben o. Ä. (vgl. zu einem derartigen Fall OVG NW, U.v. 29.3.1995 - 13 A 3442/93 - NJW 1995, 2508): Der Bescheid wurde nach Art. 8 VwZVG, Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG an den damaligen Bevollmächtigten zugestellt; eine Ersatzzustellung an die Ehefrau, Art. 3 Abs. 2 Satz 1 VwZVG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, ist gerade nicht erfolgt.
  • VG Minden, 30.01.2011 - 6 K 362/00

    Anspruch auf sozialhilferechtliche Leistung in Form von Krankenhilfe bei

    So OVG NW, Urteil vom 29.03.1995, - 13 A 3442/93 -, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.12.1977 - X 2806/77 -, NJW 1978, 719.
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